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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patentstreit: Canyon vs. Cervélo


Michael
10.11.2010, 08:59
Es gibt News zum Patentstreit zwischen Canyon und Cervélo. Nachfolgend eine Pressemitteilung von Tri-Dynamic:

Vorläufige Mitteilung des Europäischen Patentamtes bestätigt die Neuheit und Erfindung des Patentes der Canyon Bicycle GmbH

TRIDynamic GmbH legt keine Berufung ein

Lindenberg, am 10.11.2010

Sehr geehrte Cervélo Kunden,
anbei erhalten Sie Informationen über das Klageverfahren der Canyon Bicycles GmbH gegen Cervélo und TRIDynamic GmbH:

In dem Rechtsstreit (AZ 4a O 87/09) der Canyon Bicycle GmbH gegen Cervélo und dem ehemaligen Cervélo Vertriebspartner TRIDynamic GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf wurde am 14.09.2010 das Urteil durch den Vorsitzenden Richter Dr. Voß gesprochen:

Zitat:
„Die Einspruchsabteilung des europäischen Patentamtes vertritt ausweislich ihrer vorläufigen Mitteilung vom 14.10.2009 bislang den Standpunkt, die technische Lehre des Klagepatents stelle sich auch unter Berücksichtigung der Beklagten (Cervélo und TRIDynamic) als neu und erfinderisch dar. Dass diese vorläufige Einschätzung keinen Bestand haben wird, kann schon deshalb nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, weil die Beklagten (Cervélo und TRIDynamic) zwar die im Einspruchsverfahren eingereichten Schriftsätze, nicht aber die dort in Bezug genommen Entgegenhaltungen zur Akte gereicht haben.“

Die von Cervélo bestellte und bezahlte Anwaltskanzlei hat am 7. Oktober 2010 das Mandat niedergelegt und damit unsere Verteidigung gegen die von Canyon geltend gemachten Ansprüche beendet. Nachdem Cervélo, aus welchen Gründen auch immer, keinen anderen Anwalt für uns bereitgestellt hat, hat sich die TRIDynamic GmbH dazu entschlossen keine Berufung vor dem Oberlandesgericht einzulegen.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf nun vollstreckbar.

Das vollstreckbare Urteil ist in mehrere Stufen aufgeteilt.
In der ersten Stufe sind wir verpflichtet der Canyon Bicycles GmbH auf Grund der Patentverletzung durch Cervélo chronologisch darüber Auskunft zu geben über:


Der Menge der erhaltenen und erstellten Erzeugnisse sowie der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer



Der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen unter Einschluss der Typenbezeichnungen sowie Namen und Anschrift der gewerblichen Abnehmer



Der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten und –preisen unter Einschluss der Typenbezeichnungen, sowie Namen und Anschriften der Angebotsempfänger



Der betriebene Werbung aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und –gebiet



Der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten einschließlich Bezugspreisen und des erzielten Gewinns

Für Cervélo Händler hat dies per heute noch keine Auswirkung.
Nachdem die Abnehmer, also die Namen und Anschriften der Cervélo Händler, die Stückzahlen, sowie die Händlereinkaufspreise eines jeden einzelnen Rahmens der Canyon Bicycles GmbH übergeben werden müssen, besteht ernsthaft die Befürchtung, dass die Canyon Bicycles GmbH den Verletzer Gewinn, Schadensersatz und angemessene Entschädigung von Cervélo Händlern einfordert.

Wir bedauern außerordentlich, dass wir von Cervélo anscheinend patentverletzende Ware gekauft und in Verkehr gebracht haben und Sie damit möglichen Schadensersatzansprüchen der Canyon Bicycle GmbH ausgesetzt haben.

Besonders unangenehm ist uns, dass die TRIDynamic GmbH zu dieser
möglichen Patentverletzung beigetragen hat, da wir 2005 auf Wunsch von
Cervélo zwei Rahmen von Canyon besorgt haben und nach Kanada gesendet haben.

Das gesamte Urteil, kann hier nachgelesen werden:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2010/4a_o_87_09urteil20100914.html

Über den weiteren Verlauf werden wir wieder informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Seyberth


(Quelle: PM TRIDynamic)

Hintergrund:

Patentstreit: Canyon gewinnt gegen Cervélo und Tri Dynamic
Im Klageverfahren Canyon Bicycles gegen Cervélo und seinem ehemaligen Vertriebspartner Tri Dynamic gibt es in der ersten Instanz eine Entscheidung (AZ 4a O 87/09) des Landgerichts Düsseldorf. Canyon beklagte eine Patentrechtsverletzung (Europäisches Patent 1 737 724 angemeldet am 26. März 2008); Gegenstand des Patents ist eine spezielle Form des Sattelrohrs.
Mit dem Urteil wird den Firmen Cervélo und Tri Dynamic umfangreiche Informationspflichten gegenüber der Klägerin auferlegt. Sie dürfen keine weiteren Rahmen der Modellreihe RS, R3 und R3 SL in Deutschland in den Verkehr bringen, gebrauchen oder einführen.
Außerdem müssen Cervélo und Tri Dynamic »alle seit dem 01.09.2008 in den Verkehr gelangten und im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen zurückzurufen. Dies betrifft alle Cervélo Rahmen und auch Cervélo Kompletträder der Baureihe Cervélo RS, R3 und R3 SL.« Dazu kommt die Auflage »angemessene Entschädigung sowie Schadensersatz zu zahlen auf Grund der patentverletzenden Handlungen«.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, aber gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von einer Million Euro vorläufig vollstreckbar, teilte Peter Seybert, Geschäftsführer von Tri Dynamic mit. Gleichzeitig kündigte er an, gegen dieses Urteil Berufung in der nächsthöhereren Instanz einzulegen.

(Quelle: Radmarkt.de)

Herrenschaltung
10.11.2010, 09:17
Die sollten mal lieber pünktlich liefern lernen, Kundenfreundlichkeit üben, Masshaltige Gabeln fertigen lassen, so wie Rückrufaktionen (wenn nötig) ordentlich gestalten, als sich irgendwelchen dubiosen Rechtsstreitigkeiten hingeben.
Das neue Aeroradl sieht komischerweise auch wie ein Mix aus BMC und GT aus.
... Und wo die wohl die Idee der dünnen Sitzstreben her haben:rolleyes:

Tschuldigung aber dat musste jetzt ma raus!

Mr.Hyde
10.11.2010, 10:40
An der Sache ist nichts dubios, ganz normaler Vorgang.

ypsylon
10.11.2010, 15:07
Für Cervélo Händler hat dies per heute noch keine Auswirkung.
Nachdem die Abnehmer, also die Namen und Anschriften der Cervélo Händler, die Stückzahlen, sowie die Händlereinkaufspreise eines jeden einzelnen Rahmens der Canyon Bicycles GmbH übergeben werden müssen, besteht ernsthaft die Befürchtung, dass die Canyon Bicycles GmbH den Verletzer Gewinn, Schadensersatz und angemessene Entschädigung von Cervélo Händlern einfordert.


Weiß jemand, wie das gehen soll? Gibt es irgendeine Anspruchsgrundlage gegen die Händler, die ich nicht kenne?

Fl0
10.11.2010, 20:51
An der Sache ist nichts dubios, ganz normaler Vorgang.

seh ich genauso.

mithrandir
10.11.2010, 21:10
Trotzdem nicht ohne...

Mr.Hyde
10.11.2010, 22:21
Trotzdem nicht ohne...

Nö, das nicht, aber dafür stellt man halt vorher eine Patentrecherche an, bevor man ein Produkt entwickelt und auf den Markt bringt. Hat Cervélo nicht getan, Canyon hat sich was Schützen lassen, also ist Canyon auch im Recht. Ich finde zwar, dass die Innovationshöhe doch sehr sehr niedrig ist, und dass das vielleicht ein bisschen wenig ist für ein Patent, aber das DPMA hat es anders gesehen, keiner hat Einspruch eingelegt innerhalb der Frist, schluss aus, eindeutige Sache.

mithrandir
10.11.2010, 22:38
Eben! Dafür gibt's Patentanwälte.

Mr.Hyde
10.11.2010, 22:56
Lernt man auch als Ingenieur. Schutzrechte sind immens wichtig, muss man immer dahinter her sein - entweder selbst welche haben, oder andere nicht verletzen (also umgehen :D).

mani
11.11.2010, 06:41
wie schaut das eigentlich bei einem runden Rohr aus ohne Aero etc. Das könnte ja jeder von jedem abgekuckt haben :eek:

ypsylon
11.11.2010, 07:42
Ein rundes Rohr würde nicht als neu und erfinderisch durchgehen und man könnte es nicht schützen.

Ich schütze mir derweil mal die 1 und die 0. Wenn das durchgeht, bekommt jeder, der in den letzten 24h hier im Forum gepostet hat, ein neues Rad von mir.

Michael
19.11.2010, 06:38
Pressemitteilung von Canyon zum Thema:

Europäisches Patentamt entscheidet am 24. November
Canyon rechnet mit Bestätigung seines Maximus-Sitzrohr- Patents


Koblenz, 18. November 2010 – In der patentrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Cervélo und Canyon ist am 14. September am Landesgericht Düsseldorf das Urteil zugunsten von Canyon gefallen. Jetzt warten beide Parteien auf den Ausgang der Verhandlung eines Parallelverfahrens vor dem European Patent Office am 24. November.


Die Richter des europäischen Patentamts werden in der kommenden Woche über den Ausgang des Verfahrens zwischen Cervélo und Canyon entscheiden. „Auf Basis der Faktenlage und des bisherigen Urteils aus Düsseldorf erwarten wir einen Erfolg“, so Roman Arnold, Gründer und Geschäftsführer der Canyon Bicycles GmbH. „Mit dem Maximus Sitzrohr haben wir vor fünf Jahren einen Beitrag zum technischen Fortschritt am Fahrrad geleistet. Jetzt möchten wir auch den Schutz für unsere Erfindung gewahrt wissen.“


Das auf höchste Tretlagersteifigkeit ausgelegte Maximus Sitzrohr wurde erstmals im Jahr 2005 in den Modellen der Carbon Ultimate F10 und der Roadmaster F8 Serien eingesetzt. Durch die patentierte Form des Sitzrohrs lassen sich zunächst im Widerspruch stehende Eigenschaften auf optimale Weise verbinden. Die für den Vortrieb des Rennrades verantwortliche Tretlagersteifigkeit steigt gegenüber einem runden Sitzrohr um 20%, ohne dass ein relevanter Gewichtsnachteil zu verzeichnen ist. Der Schwenkbereich des Umwerfers bleibt trotz einer maximal gewählten Auflagefläche des Rohrs auf dem Tretlager uneingeschränkt bestehen. Da sich das Sattelrohr zum Knotenpunkt von Oberrohr und Sitzstreben wieder verjüngt, stehen Komfort und laterale Steifigkeit des Rahmens in einem optimalen Verhältnis. Was in der Konsequenz simpel klingt ist das Ergebnis eines über Jahre entwickelten Optimierungs-Algorithmus. Mit Hilfe der Finite Elemente Methode und aufwendigen Tests im hauseigenen Prüflabor konnte die Form im Jahr 2005 schließlich zur Serienreife gebracht werden. Seitdem besitzen Canyon Rennrahmen ein Alleinstellungsmerkmal, das Rennfahrer, Magazintests und Kunden in ihrer Leistungsfähigkeit immer wieder bestätigt haben.


Für Roman Arnold hat das Patent eine besondere Relevanz „schließlich geht aus dem Schutzrecht ein zentraler Vorteil für unsere Kunden hervor“. Das Maximus Sitzrohr ist europaweit patentiert. Darüber hinaus besitzt Canyon korrespondierende Patente in den USA und in China. Somit würde eine Bestätigung des Patents am europäischen Patentamt auch die Gültigkeit in allen EU-Ländern unterstreichen.


(Quelle: PM Canyon)

coparni
19.11.2010, 08:45
Man kann sogar aus einer Pressemitteilung einen Werbetext machen. :kotz:

Mr.Hyde
19.11.2010, 08:47
Sind Pressemitteilungen nicht per se Werbetexte?

coparni
19.11.2010, 09:13
Eigentlich sollten sie rein der Information dienen. Wertungsfrei, nicht parteiergreifend und rein sachlich. Bei Canyon geht das aber nicht. Gleich wieder die tolle Steifigkeit präsentieren, die vor allem von Magazinen bestätigt wird. Juhuu.

Herrenschaltung
22.11.2010, 07:49
Eigentlich sollten sie rein der Information dienen. Wertungsfrei, nicht parteiergreifend und rein sachlich. Bei Canyon geht das aber nicht. Gleich wieder die tolle Steifigkeit präsentieren, die vor allem von Magazinen bestätigt wird. Juhuu.

:daumen:

Piktogramm
22.11.2010, 20:33
Naja die meisten Pressemitteilungen die sich über die Mittelsstelle Presse an die Endkunden richten sollen sind doch meist mit Werbefloskeln gespicktes Gewäsch. Kann man lesen und vergessen und sich freuen, das am 10.11 ja schon eine neutrale Meldung dazu kam die wesentlich informativer ist als das Canyon "blabla".

Michael
24.11.2010, 09:56
Caynon Bicycle GmbH leistet Bürgschaft
Urteil gegen Cervélo nun vorläufig vollstreckbar

Lindenberg, am 24.11.2010
Sehr geehrte Cervélo Kunden, anbei erhalten Sie Informationen über das Klageverfahren der Canyon Bicycles GmbH gegen Cervélo und TRIDynamic GmbH:

In dem Rechtsstreit (AZ 4a O 87/09) der Canyon Bicycle GmbH gegen Cervélo und dem ehemaligen Cervélo Vertriebspartner TRIDynamic GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf wurde am 14.09.2010 das Urteil durch den Vorsitzenden Richter Dr. Voß gesprochen:

Zitat:
„Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00
Euro vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch
eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und
selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als
Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.“
Am 07. Oktober 2010 wurde die, in dem Urteil geforderte Bürgschaft seitens der Canyon Bicycle GmbH erbracht. Somit ist das Urteil auch gegen Cervélo vorläufig vollstreckbar.
Das nun vorläufig vollstreckbare Urteil ist in mehrere Stufen aufgeteilt.
In der ersten Stufe ist Cervélo verpflichtet der Canyon Bicycles GmbH auf Grund der Patentverletzung chronologisch darüber Auskunft zu geben über:



Der Menge der erhaltenen und erstellten Erzeugnisse sowie der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer




Der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen unter Einschluss der Typenbezeichnungen sowie Namen und Anschrift der gewerblichen Abnehmer




Der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, -zeiten und –preisen unter Einschluss der Typenbezeichnungen, sowie Namen und Anschriften der Angebotsempfänger



Der betriebene Werbung aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und –gebiet




Der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten einschließlich Bezugspreisen und des erzielten Gewinns


Cervélo wurde in dem, nun vollstreckbaren, Urteil verurteilt:
Alle seit dem 01.09.2008 in den Verkehr gelangten und im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen
zurückzurufen.

Dies betrifft alle Cervélo Rahmen und auch Cervélo Kompletträder der Baureihe Cervélo RS, R3 und R3 SL.

Wir bedauern außerordentlich, dass wir von Cervélo anscheinend patentverletzende Ware gekauft und in Verkehr gebracht haben und Sie damit möglichen Schadensersatzansprüchen der Canyon Bicycle GmbH ausgesetzt haben.

Besonders unangenehm ist uns, dass die TRIDynamic GmbH zu dieser möglichen Patentverletzung beigetragen hat, da wir am 23. Februar 2005 der Email Bestellung von Gerard Vroomen Folge geleistet und zwei Rahmen von Canyon besorgt haben.

Das gesamte Urteil, kann hier nachgelesen werden:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2010/4a_o_87_09urteil20100914.html

Über den weiteren Verlauf werden wir wieder informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Seyberth

Quelle: PM Tri-Dynamic

simplonthepride
24.11.2010, 20:26
.... und das ist nun ein Werbetext für Canyon der eben nicht von Canyon kommt.

:daumen:

Michael
26.11.2010, 06:07
...und weiter. Diesmal wieder von Canyons Seite:

Europäisches Patentamt bestätigt Rechtsbeständigkeit des Canyon „Maximus Seattube“

Koblenz/Rijswijk, 25. November 2010 – Nachdem das Landgericht Düsseldorf bereits im September entschieden hat, dass die Cervélo Rahmen R3, R3SL und RS das europäische Canyon Patent EP 1737724 verletzen, hat gestern die Einspruchsverhandlung über dessen Rechtsbeständigkeit vor dem Europäischen Patentamt in Rijswijk bei Den Haag stattgefunden. In der Verhandlung wurde das EP-Patent von Canyon in leicht konkretisiertem Umfang als voll patentfähig bestätigt. Das Patent bezieht sich auf eine besonders belastungsgerechte Form des Sitzrohres von Fahrradrahmen, bei der ein Merkmal die Abflachung auf der Kettenblattseite ist. In dem konkretisierten Hauptanspruch 1 wurde nun klargestellt, dass der durch die Abflachung frei werdende Bauraum Platz für einen Umwerfer und Kettenblätter schafft.

„Die in dem Patent beschriebene Form des Sattelrohres ermöglicht es einen nach UCI-Richtlinien gefertigten Diamantrahmen zu bauen, der im Tretlager bei einem nahezu identischen Gewicht eine um bis zu 20 Prozent höhere Steifigkeit aufweist“, erklärte Canyon Entwicklungsleiter Dr. Michael Kaiser nach der Verhandlung. „Diese Form haben wir erstmals in unserem ersten Ultimate CF Rahmen mit F10 Technologie eingesetzt. Dieser Rahmen hat über Jahre Maßstäbe beim Steifigkeits-Gewichts-<wbr>Verhältnis gesetzt. Wir prüfen jetzt die nächsten Schritte gegenüber Cervélo. Dabei geht es insbesondere um die Verletzung unserer Patente in weiteren Ländern.“

Das Europäische Patent ist neben Deutschland in den neun Ländern Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien und Spanien gültig. Daneben besitzt die Canyon Bicycles GmbH korrespondierende Patente in den USA und China sowie korrespondierende Patentanmeldungen in Neuseeland und Kanada.

Canyon Geschäftsführer Roman Arnold sagte im Hinblick auf das bereits vorliegende Verletzungsurteil des Landgerichts Düsseldorf: „Ich möchte nochmals betonen, dass wir dieses Urteil nicht gegenüber Privatpersonen durchsetzen werden.“


(Quelle: PM Canyon)

ypsylon
03.12.2010, 10:11
Was hier läuft ist ja echt schon nicht mehr lustig.



Wir bedauern außerordentlich, dass wir von Cervélo anscheinend patentverletzende Ware gekauft und in Verkehr gebracht haben und Sie damit möglichen Schadensersatzansprüchen der Canyon Bicycle GmbH ausgesetzt haben.


Aber das sie gegen ihre Pflicht Ware nur frei von Rechten Dritter zu verkaufen haben bedauern sie nicht? Was soll der Unfug, solange es die noch irgendwie gibt, kriegen sie selbst den Ärger oder die Händler halten sich bei ihnen schadlos.




Canyon Geschäftsführer Roman Arnold sagte im Hinblick auf das bereits vorliegende Verletzungsurteil des Landgerichts Düsseldorf: „Ich möchte nochmals betonen, dass wir dieses Urteil nicht gegenüber Privatpersonen durchsetzen werden.“


Das ist natürlich mal durchaus großzügig, da dass sowieso nicht geht. Schon echt nette Kerle da.

Michael
14.01.2011, 10:44
Koblenz, Neuchatel, Toronto, 14. Januar 2011 – Der Rechtsstreit zwischen Cervélo und Canyon über das Patent des Maximus Seat Tube wurde nach einem konstruktiven Gespräch beider Parteien einvernehmlich beigelegt. Die Unternehmen sehen sich demnach als hochinnovative Unternehmen in der Radsportbranche. Sie erkennen grundsätzlich das geistige Eigentum sowie die damit verbundenen Schutzrechte der anderen Partei an.

Im aktuellen Fall wurde einer Klage von Canyon, bei dem es um die Verletzung des Patents Maximus Seat Tube ging, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stattgegeben. Das europäische Patentamt erklärte das Maximus Seat Tube für voll Patentfähig, verlangte aber von Canyon eine Anpassung im Hauptanspruch 1. Das Patent gilt schon in neun europäischen Ländern und korrespondierende Patente wurden in den USA und China erteilt.

Die rechtlichen Schritte wurden beigelegt. Cervélo darf seine Rahmen weiterhin in der gewohnten Weise bauen. Im Gegenzug erhält Canyon Nutzungsrechte an bestimmten Cervélo Patenten. Über den genauen Inhalt wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart, es werden keine weiteren Statements gemacht.

Gerard Vroomen, Mitgründer von Cervélo war mit dem Ergebnis zufrieden: „Wir freuen uns, dass diese Angelegenheit geklärt ist. Das ist eine gute Nachricht für beide Unternehmen und für die Kunden.“ Roman Arnold, Geschäftsführer von Canyon, zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Nach jahrelangem Rechtsstreit können beide Seiten sich wieder darauf konzentrieren, was sie am besten können: hochwertige, innovative und zukunftsweisende Fahrräder bauen.“

PM - Canyon

Scale
14.01.2011, 13:51
Der übliche Kuhhandel, ist ja schließlich in der restlichen Industrie auch oft nicht anders.

Ob das ganze positives Marketing ist wage ich mal zu bezweifeln, wobei ja der gemeine Canyon-Kunde wahrscheinlich von dem ganzen sowieso nichts weiß bzw. mitbekommen hat.

mithrandir
14.01.2011, 14:43
Viel Lärm um (fast) nichts...