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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerruf von Webhosting nicht möglich?


coparni
07.02.2009, 21:47
Hallo,

ich hab derzeit ein Problem mit Strato. Vielleicht kann ja hier (im Off-Topic-Bereich ;)) jemand helfen.

Wir haben für unseren neu gegründeten Triathlonverein eine Webseite einrichten wollen. Unser Informatiker hat ein Webhostingpaket bei Strato gelöst. Wir haben die Homepage aufgespielt und mussten erkennen, dass der Aufbau einer Seite ewig dauerte. Da das - so nach mehreren Recherchen ersichtlich - wohl am Anbieter liegt, kündigten wir fristgerecht das Webhostingpaket.

Kurz darauf kam von Strato die Mail, dass sie den Widerruf nicht anerkennen. Lt. denen sind wir ein Verein und damit keine natürliche Person (obwohl wir noch nicht eingetragen sind). Außerdem haben wir das Paket schon benutzt.

Meine Frage ist nun ob jemand das gleiche/ein ähnliches Problem hatte. Und kennt jemand die aktuelle Rechtsprechung? Ich hab im WWW nur alten Schrott gefunden und der war nicht sonderlich fundiert.

Eigentlich sind in D die Verbraucherschutzgesetze recht verbraucherfreundlich gestaltet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in so einem Falle das Widerrufrecht nicht greift. Da Strato (und auch 1&1) das wohl immer so machen und die wohl grundsätzlich keinen Widerruf anerkennen, gibt es doch mit Sicherheit schon Urteile. Wie lauten die?

Meinetwegen behalten die die Bereitstellungsgebühr, den monatlichen Betrag bin ich jedoch nicht gewillt zu zahlen.


vg
Sebastian

Exekuhtot
07.02.2009, 21:52
Hallo Sebastian,

ich glaube das schwierige wird sein, denen nach zu weisen, dass Ihre Leistung nicht so ist wie beschrieben. Da ihr es schon genutzt habt glaube ich, dass es schwer für euch werden könnte.

Kann es nicht sein, dass ihr bei der Erstellung der Seite noch ein paar Bugs drin habt? Mein Shop zum beispiel lief am Anfang auch elend langsam weil ich die Aktualisierungsfunktion auf viel zu hoch eingestellt hatte. Jetzt funktionieren Shop und Page in normaler Geschwindigkeit.

MfG

Philipp

Weight Weenie
07.02.2009, 21:55
Wenn der Verein noch nicht gemeldet ist seid ihr auch keiner.

coparni
07.02.2009, 21:58
Glaube nicht, dass es an der Seite liegt. Da ist schon ein Profi am Werk.

Es geht halt um das 14tägige Widerrufrecht lt. dem Fernabsatzrecht.

coparni
07.02.2009, 22:00
Wenn der Verein noch nicht gemeldet ist seid ihr auch keiner.

So nicht ganz richtig. Wir sind noch keine juristische Person da noch nicht beim Registergericht eingetragen jedoch sind wir eine Körperschaft, da beim Finanzamt gemeldet. In D muss ein Verein nicht eingetragen werden, jedoch immer beim FA gemeldet werden.

Exekuhtot
07.02.2009, 22:00
Ich sehe das Problem darin, dass ihr die Seite schon benutzt habt. Ich kenne aber auch die Rücktrtittsklauseln nicht aus dem Kopf bei Strato.

Wie WW schon sagte: Wenn ihr noch kein Verein seid, hat doch eine Person die Seite gemietet und demnach gelten auch die Rücktrittsgesetze für einzelne Personen.

edit sagt: Deine letzte Aussage macht die Sache jetzt etwas komplizierter....

Weight Weenie
07.02.2009, 22:05
So nicht ganz richtig. Wir sind noch keine juristische Person da noch nicht beim Registergericht eingetragen jedoch sind wir eine Körperschaft, da beim Finanzamt gemeldet. In D muss ein Verein nicht eingetragen werden, jedoch immer beim FA gemeldet werden.
Ach so - also ganz anders wie in Ö.

Stalko
08.02.2009, 11:12
Ich kenne ja den Sachverhalt nicht genau, aber wenn der "Verein" noch nicht eingetragen ist, wird es sich in soweit um einen sog. nicht rechtsfähigen Verein handeln, auch auf einen Solchen wird das Vereinsrecht weitestgehend angewandt, wenn in den Vorschriften nicht ausdrücklich rechtsfähigkeit voraussetzt wird, obwohl § 54 auf das GbR-Recht verweist.
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Wie ist der Vertrag zu Stande gekommen, via Internet oder Telefon, dann wären wohl die §§ 312d, 355 (Widerruf beim Fernabsatzvertrag) einschlägig, auf welchen Namen läuft der Vertrag, auf den Verein?!
Es gibt auch besondere Erfordernisse bei der Belehrung, falls diese nicht eingehalten wurden verlängert sich das Widerrufsrecht noch einmal.
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Wenn ihr den Vertrag auf den Verein abgeschlossen habt, ist hier problematisch ob dein Verein ( ich gehe mal davon aus dass ihr keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt) ein Verbraucher i.S.d § 13 ist, wie es z.B. in § 312d Vorausgesetzt wird. Damit steht und fällt das Widerrufsrecht.
Das ist, wie gesagt, streitig: Die herrschende Meinung verneint die Verbrauchereigenschaft von Vereinen (so wohl auch die Gerichte). Eine andere Meinung sagt, dass auch der (nicht- wirtschaftliche) Verein ein Verbraucher sein könnte, weil er ähnlich schutzwürdig wie ein Privater ist. (Hättet ihr z.B. gar nicht erwähnt das ihr als Verein handelt, sonder hätte jemand von euch den Vertrag auf seinen Namen abgeschlossen läge die Sache anders).
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Ob das „Benutzen“ des angemieteten Speicherplatzes da jetzt eine große Rolle spielt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ja keine wirkliche Beeinträchtigung gegeben ist nur weil Daten aufgespielt wurden und diese auch recht einfach wieder gelöscht werden können.
(das ist aber jetzt nur mein juristisches-Bauchgefühl)
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Unabhängig von solch einem Widerrufsrecht könnte man auch an einschlägige Mängelrechte denken:
Hinsichtlich eines solchen Webhosting-Vertrages wird man wohl eine Art typengemischten Vertrag aus miet-, werk- und dienstvertaglichen Elementen annehmen müssen, wobei die Erreichbarkeit von außen, also Zugriffzeiten usw., wohl nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist, da ein messbarer Erfolg, nicht nur bloßes Bemühen wie beim Dienstvertrag geschuldet wird.
Die Mängelrechte beim Werkvertrag sind ähnlich wie beim Kaufvertrag, §§ 633ff.
Wenn nicht konkrete Zugriffszeiten im Vertrag vereinbart waren, wird man wohl auf eine Beschaffenheit „die bei Werken der gleichen Art üblich ist und der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann“ (§ 633II 2 Nr.2) abstellen können. Wenn die Zugriffszeiten erheblich von dem, was „normal“ ist abweichen (da wird dein Kumpel sich auskennen) kann ein Sachmangel vorliegen und Mängelrechte greifen.
Das könnte die vielleicht bei deiner Argumentation helfen.
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Ich kenne mich mit „IT-Recht“ jetzt nicht besonders aus, aber ich kann Anfang der Woche mal schauen ob ich in den schlauen Büchern was darüber finde.


P.S.: Kein Anspruch auf Richtigkeit!

coparni
08.02.2009, 12:01
Die Homepage wurde über Internet auf den Verein angemeldet. Natürlich sind wir gemeinnützig und in unserer Satzung mussten wir eintragen, dass der Zweck des Vereins nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Und das ist er auch tatsächlich nicht.

Konkrete Zugriffszeiten wurden nicht angegeben. Jedoch schreiben die in ihren AGBs was davon, dass die Zugriffsgeschwindigkeit durch die Technik ... bestimmt ... blabla ... wird.

Wäre cool wenn du da was rausfinden könntest. Das nächste Bier geht auf mich. :daumen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da noch kein Urteil gibt. Ich werde übernächste Woche auch mal auf der Arbeit im JURIS wälzen. Vielleicht finde ich da was.

Stalko
08.02.2009, 14:07
Habt ihr auch eine Domain auf euren Namen registriert?
Habt ihr im Zuge des Vertragschlusses ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichtet (solch ein Verzicht wird wohl oft von solchen Unternehmen gefordert)?
Strebt ihr eine Eintragung (e.V.) an?

Teilweise wird schon die Anwendbarkeit des Fernabsatzgesetzes auf solche Hosting-Geschichten abgeleht, die herrschende Meinung wendet es aber wohl an.

Natürlich sind, wie du schreibst, die Verbraucherschutzgesetze in D eher verbraucherfreundlich, das setzt aber voraus, dass ihr als (Vor)Verein Verbraucher im Sinne dieser Gesetze seit und das ist schon fraglich, Verbraucher sind grundsätzlich nur natürliche Personen, bei einem Verein im Zweifel also eher nein.
Es käme dann höchstens eine analoge Anwendung der Widerrufsrechte in Betracht, weil ihr als nicht wirtschaftlicher Verein ja quasi zwischen Verbraucher § 13 und Unternehmer § 14 steht.

Soweit ich mich bisher informieren konnte gibt es wohl wirklich erst wenige Urteile zu diesem Thema, scheint insgesammt recht dünnes Eis zu sein.

Ich will mich gern noch mal schlau machen, vor allem wie die Lage wegen der fehlenden Eintragung ist.

coparni
08.02.2009, 14:47
Die Domain ist auf den Verein registriert.
Ein extra Häkchen oder so was ähnliches bei dem wir auf den Widerruf verzichtet haben, haben wir nicht angekreuzt. In den AGB schließen sie den Widerruf bei gewerblicher und beruflicher Nutzung aus. Ich habe denen die Definition von "gewerblich" um die Ohren geschlagen und gesagt, dass unser Verein keinen Gewinnerzielungabsicht haben darf und gewerblich somit nicht vorliegt. Beruflich liegt ebenfalls nicht vor. Die haben darauf geantwortet, dass wir ein "eingetragener Verein" sind (was ja noch nicht stimmt) und damit keine natürliche Person. Die nach deren Worten "steuerrechtliche Definition" :spinner: von "gewerblich" gelte somit nicht.
Eine Eintragung streben wir an. In zwei Wochen soll es geschehen sein.

Für mich klingt das alles nach mieser Abzocke von Strato. Hoffentlich lesen dass hier viele und schließen keinen Webhostingvertrag bei denen ab. Die Verbindungsgeschwindigkeit ist eh viel zu mies als dass es sich lohnen würde zu denen zu gehen.

The Pedaldoctor
08.02.2009, 15:18
also ich bin bei joserv und hatte noch nie ein solches problem. allerdings war ich vorher bei ner firma die auch kunde bei strato war und da gabs auch probs... das hört sich nach ner sehr blöden situation für euch an... aber vllt solltet ihr mit eurer eintragung ja warten bis die sache klare züge annimmt oder?

Stalko
08.02.2009, 15:43
In den AGB schließen sie den Widerruf bei gewerblicher und beruflicher Nutzung aus.
Das ist in erster Linie nur eine Wiedergabe des Gesetzes, gewerbliche Nutzer sind keine Verbraucher und damit greifen die Verbraucherschutzrechte ohnehin nicht ein.

Ich habe denen die Definition von "gewerblich" um die Ohren geschlagen und gesagt, dass unser Verein keinen Gewinnerzielungabsicht haben darf und gewerblich somit nicht vorliegt. Beruflich liegt ebenfalls nicht vor.Das stimmt, das bedeutet aber nur dass ihr kein Unternehmer i.S.d § 14 seit, das macht euch aber noch nicht automatisch zum Verbraucher.

Die haben darauf geantwortet, dass wir ein "eingetragener Verein" sind (was ja noch nicht stimmt) und damit keine natürliche Person. Die nach deren Worten "steuerrechtliche Definition" :spinner: von "gewerblich" gelte somit nicht.Deswegen will Strato euch nicht als Verbraucher anerkennen (= kein Widerrufsrecht).
Der Einwand ist in der Tat nicht unberechtigt, ihr seit zwar noch keine juristische Person, aber auch ein nicht eingetragenen Verein, der z.T. schon als teilrechtsfähig angesehen wird, wird in weiten Teilen wie ein e.V. behandelt, zumal ihr die Eintragung ja bald vornehmen werdet.
Ein Verein ist grundsätzlich weniger schutzwürdig als ein Verbraucher (keine persönliche Haftung der Einzelnen), das würde gegen die Anwendung des Widerrufsrecht sprechen.

Für mich klingt das alles nach mieser Abzocke von Strato. Hoffentlich lesen dass hier viele und schließen keinen Webhostingvertrag bei denen ab. Die Verbindungsgeschwindigkeit ist eh viel zu mies als dass es sich lohnen würde zu denen zu gehen.Scheinbar ist das Problem bekannt, ich habe mal gegoogelt und einiges gefunden.

Was sagt Strato eigentlich zu den langen Ladezeiten?

Wenn ihr nicht so einfach aus dem Vertrag rauskommt könntest du es über die Mängelrechtsschiene versuchen, das kostet aber sicher auch Zeit und Nerven....blöde Geschichte:frown: